Notfall

Liebe Patientin, lieber Patient.


Sie sind krank und wir haben Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da das Formular ganz anders aussieht als früher. Das liegt daran, dass die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt, nun elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. 

WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN 

Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Das ändert sich nun – allerdings Schritt für Schritt. 

Dank der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Sie Ihre Krankmeldung nicht mehr selbst bei der Krankenkasse einreichen. Sie wird von der Arztpraxis mit einem Klick direkt an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. 

Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen und die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Letztere leiten Sie wie gewohnt an Ihre Arbeitsstelle weiter.

Es wird noch besser: Bald ist auch der Arbeitgeber angebunden

Ab dem 1. Januar 2023 wird auch die Information für die Arbeitgeber einfacher. Das übernehmen die Krankenkassen dann für Sie. Angaben zu Ihrem Arzt oder Ihrer Diagnose bleiben dabei Privatsache.

Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Es wird ein eigens entwickeltes Netz – die Telematikinfrastruktur genutzt. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Auch sind alle Nachrichten besonders verschlüsselt. 

GUT ZU WISSEN 

Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, was insbesondere am Anfang noch öfter vorkommen kann, erhalten Sie das Exemplar für die Krankenkasse auf Papier. Es sieht etwas anders aus als die alte Bescheinigung, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst – wie bisher auch – an Ihre Krankenkasse senden. 

Wir wünschen Ihnen gute Besserung! Ihr Praxisteam

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